Schon einmal über VG Wort als attraktive Nebeneinnahmequelle für Ihren Blog oder Ihre Webinhalte nachgedacht? Nein? Der Wirtschaftsverein VG Wort (oder auch: „Verwertungsgesellschaft Wort“) mit Sitz in München verwaltet Zweitverwertungsrechte aus Sprachwerken, Funk sowie Fernsehen und Web und schüttet Autoren für Texte jeglicher Art jährliche Tantiemen aus. Erfahren Sie mehr darüber!
In der Welt der Online-Texte bleibt eine faszinierende, jedoch oft übersehene Einnahmequelle im Schatten: die VG Wort. Insbesondere der Bereich METIS bietet Bloggern und Content-Erstellern eine verlockende Möglichkeit, nicht nur ihre Arbeit zu verbreiten, sondern auch finanziell zu honorieren. Denn METIS kann sich für Autoren als wertvoller Zusatzverdienst erweisen, der es ermöglicht, die Leidenschaft für das Schreiben und die Optimierung von Marketing und SEO in weitere, konkrete Einnahmen umzuwandeln. Begleiten Sie uns im heutigen Artikel auf einer Reise in die Welt von METIS und entdecken Sie, wie Sie Ihre Schreibkunst in eine lohnende Zusatzeinnahmequelle verwandeln können:
1. Vorstellung der VG Wort und ihrer Bedeutung für Autoren, Textschaffende und Verlage
1.2. Womit verdienen Verwertungsgesellschaften ihr Geld?
1.3. Was sind VG Wort Tantiemen?
1.4. Wie werden VG Wort Ausschüttungen versteuert?
2. Voraussetzungen und Umsetzung einer Teilnahme bei VG Wort
2.1. Anmeldung & Registrierung
2.4. Online Artikel veröffentlichen
2.7. Mindestumfang & Mindestzugriffe
3. Was ist die METIS Sonderausschüttung?
4. Tipps für mehr Besucher auf Ihren Blogartikeln
5. Fazit: Die VG Wort Ausschüttung ist eine tolle Einnahmequelle für Urheber von Texten
Die VG Wort ist besonders für Autoren, Textschaffende und Verlage von Interesse. Autoren können durch die VG Wort eine zusätzliche Einnahmequelle für ihre Werke erschließen und faire Vergütung für ihre kreative Arbeit erhalten. Verlage profitieren ebenfalls von den Ausschüttungen, indem sie einen Anteil an den Einnahmen für die Nutzung der veröffentlichten Werke erhalten. Für Textschaffende bietet die VG Wort die Möglichkeit, ihre Rechte zu schützen und eine angemessene Vergütung für die Verwendung ihrer Texte zu erhalten. Erfahren Sie in den folgenden Unterabschnitten gern mehr über die Funktionsweise der VG Wort, über Tantieme und deren steuerliche Behandlung.
Die VG Wort ist eine der größten, deutschen Verwertungsgesellschaften, die die Interessen von Autoren und Verlagen vertritt. Gegründet 1958, sichert sie die angemessene Vergütung für die Nutzung von Texten in verschiedenen Medien, insbesondere im digitalen Bereich. Sie fungiert als Mittler zwischen Urhebern und Nutzern, indem sie Gebühren für die Verwendung von Texten erhebt und diese an die berechtigten Autoren und Verlage ausschüttet. Damit spielt sie eine bedeutende Rolle bei der Durchsetzung von Urheberrechten und der Förderung einer fairen Entlohnung für kreative Leistungen.
Der Vorstand der VG Wort repräsentiert die Organisation nach außen und setzt sich aus einem hauptamtlichen Geschäftsführer sowie drei ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen, darunter mindestens ein Autor und ein Verleger. Zum aktuellen Verwaltungsrat gehören demnach Dr. Robert Staats als geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Dr. Manfred Antoni als Vertreter der Verlage, Jochen Greve als Vertreter der Autoren und Prof. Dr. Silke v. Lewinski als Vertreterin der Wissenschaftsautoren.
Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort finanzieren sich durch verschiedene Einnahmequellen:
VG Wort schüttet zwei Mal pro Jahr sogenannte Tantiemen (ein Begriff, der aus dem Italienischen stammt und „Anteil“ oder „Gewinnbeteiligung“ bedeutet) aus. Sie repräsentieren einen Anteil an den Einnahmen der VG Wort, die durch die Nutzung der Werke erzielt wurden. Die Ausschüttung der Tantiemen erfolgt auf Grundlage eines Verteilungsschlüssels, der von der VG Wort festgelegt wird. Der Schlüssel berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren, wie beispielsweise die Auflagenhöhe bei gedruckten Werken oder die Aufrufzahlen im Internet. Die Auszahlung erfolgt direkt an die berechtigten Autoren und Verlage.
In Deutschland werden VG Wort Tantiemen als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit behandelt. Autoren und Verlage müssen diese Einnahmen in ihrer Steuererklärung angeben und gemäß den üblichen steuerrechtlichen Bestimmungen versteuern. Es gelten die entsprechenden Paragraphen des Einkommensteuergesetzes (EStG), insbesondere die §§ 2, 15, 18 und 19.
Damit Sie an der lukrativen VG Wort Ausschüttung partizipieren können, müssen vorab einige Bedingungen erfüllt sein:
Puh! Hört sich erst einmal komplizierter an, als es ist. Innerhalb der folgenden Unterabschnitte werden wir Sie Schritt für Schritt durch die Erfordernisse für einen Teilnahme bei VG Wort führen.
Im Schritt „Anmeldung & Registrierung“ erstellen Sie zunächst einen eigenen Account auf der Webseite von VG Wort und werden so Mitglied (das können Sie als Privatperson, Unternehmen oder Verlag tun). Nutzen Sie hierfür zunächst Google, um nach der Registrierungsseite von VG Wort zu suchen (wie im Bild darunter beschrieben).
Über diesen Link können Sie auch direkt zur Neuregistrierung bei VG Wort springen. Hier wählen Sie aus, ob Sie sich entweder als Autor oder als Verlag anmelden möchten. Klicken Sie dann auf „Weiter“ (wie im Bild darunter beschrieben).
Hinterlegen Sie dann Ihre persönlichen Kontaktdaten (wobei Sie die „Karteinummer“ zunächst weglassen können, da Ihnen diese erst zu einem späteren Zeitpunkt zugeteilt wird). Bestätigen Sie dann noch die Satzung der VG Wort (immerhin handelt es sich ja um einen Verein) und den Verteilungsplan sowie die Datenschutzhinweise der VG Wort. Klicken Sie dann wieder auf „Weiter“ (wie im Bild darunter beschrieben).
Sie werden dann zum T.O.M Portal weitergeleitet (dies steht für „Texte Online Melden“). Von hier aus können Sie alle weiteren Schritte erledigen. Zunächst sollten Sie jedoch den Wahrnehmungsvertrag mit Ihren individuellen Kontaktdaten befüllen. Über „hier“ erhalten Sie Zugang zu diesem (Sie finden den Link wie im Bild darunter markiert).
Glückwunsch! Sie haben den ersten Schritt zu Ihrem passiven Einkommen via VG Wort bereits erfolgreich absolviert – weiter geht es mit Schritt 2!
Im nächsten Schritt geht es auch schon an den Wahrnehmungsvertrag der VG Wort. Um diesen abzuschließen, müssen die Vertragsunterlagen vollständig ausgedruckt, unterschrieben und im Original per Post bis spätestens 31. Dezember (Posteingang) an die VG Wort gesendet werden (um sich noch für die laufende Zählung zu qualifizieren). ACHTUNG: Gefaxte oder gescannte Dokumente werden von der VG Wort nicht akzeptiert! Senden Sie den Briefumschlag mit dem Wahrnehmungsvertrag an die folgende Adresse:
Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT)
Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung
Untere Weidenstraße 5
81543 München
Nach Bearbeitung durch die VG Wort erhalten Sie eine gegengezeichnete Kopie des Vertrags. Es dauert dann Erfahrungsgemäß einige Tage bis Wochen (maximal 3 Wochen), bis Ihr Account freigeschalten wird und Sie Zugriff auf Ihre individuellen Zählmarken erhalten (mit denen Sie dann auch die jeweiligen Artikel markieren und melden können) – doch dazu mehr in Schritt 3.
Weiter geht es mit dem nächsten Schritt! Die Zählmarken der VG Wort sind kleine Codeschnipsel, die in Online-Texte eingefügt werden, um die Anzahl der Zugriffe zu zählen. Sie ermöglichen die Ausschüttung von Tantiemen an Autoren und die Verlagsbeteiligung. Die Marken bestehen aus einer Buchstaben-Ziffern-Kombination, z.B. „Z01“ und werden in unsichtbare Bereiche des Textes eingefügt (der Codeschnipsel ist dadurch für den Leser nicht sichtbar). Jede Marke ist eindeutig und verfolgt einen spezifischen Textabschnitt.
Um an die Zählmarken (auch „Zählpixel“ genannt) zu gelangen, führt der Weg über den METIS Bereich auf im T.O.M Portal (siehe Bild darunter).
Dort angekommen, eröffnet sich Ihnen eine recht unprätentiöse Unterseite. Am oberen Menü-Band finden Sie die Rubrik „Zählmarken“ und darin wiederum die Unterrubrik „Zählmarken bestellen“.
Bestellen Sie nun bis zu 100 personalisierte Zählmarken auf einmal (bzw. maximal 4.000 Zählmarken pro Jahr) – dies ist völlig kostenlos! Die bestellten Zählmarken erscheinen dann im unteren Bereich. Am rechten Bildrand sehen Sie dann das Einbaubeispiel zur dazugehörigen Zählmarke (diesen Codeschnipsel benötigen Sie für Ihre Webseite!). Kopieren Sie diesen nun am besten heraus.
Notieren Sie sich außerdem den dazugehörigen Öffentlicher Identifikationscode (Wichtig! Nur über diesen können Sie den Codeschnipsel dann auch tatsächlich der betreffenden Seite, auf der dieser veröffentlicht wurde, zuordnen!).
Zu guter Letzt fügen Sie die Zählmarke noch unter Ihre Online Texte ein – dies können Sie in jedem CMS (wie beispielsweise WordPress) erledigen, indem Sie sich Ihren Artikel im HTML-Format anzeigen lassen. Bei einer selbst programmierten Webseite fügen Sie den Codeschnipsel entsprechend im Code ein (wie im Bild darunter beschrieben).
Um die Zählmarken einsetzen zu können, müssen Sie natürlich vorher einen Text, wie beispielsweise einen Blogartikel oder Webseitentext erstellt haben (unter die Sie Ihre Zählpixel dann einfügen). Wichtig ist weiterhin, dass Sie die Artikel auf Ihren Websites auch tatsächlich veröffentlichen! Sprich: Diese müssen in Ihrem CMS veröffentlicht worden sein (oder bei selbst programmierten Websites im Server hochgeladen worden sein). Der Veröffentlichungszeitpunkt selbst spielt jedoch keine Rolle – Sie können also auch in bereits veröffentlichte Artikel Zählpixel einbauen!
Der Artikel ist veröffentlicht und der Zählpixel eingebaut? Dann begeben Sie sich jetzt wieder in das T.O.M Portal und hinterlegen zum jeweiligen Zählpixel die dazugehörige URL (wie im Bild darunter beschrieben).
Hier angekommen, klicken Sie am besten auf „gesamte Zählmarken“ und wählen unten im Suchergebnis den jeweiligen Öffentlicher Identifikationscode aus und klicken Sie diesen an (zu dem der Codeschnipsel gehört, den Sie unter Ihren Artikel gesetzt haben).
Danach öffnet sich eine weitere Unterseite, auf der Sie „Webbereich hinzufügen“ klicken müssen, um die dazugehörige URL zu hinterlegen (auf der Ihr Artikel veröffentlicht wurde).
Oftmals dauert es nun 3 bis 4 Werktage, bis die Zählung sichtbar wird und in der Übersicht über Ihre Zählmarken das ✓ in der Spalte „Zählung gestartet“ erscheint. Die Zählung läuft aber bereits ab Veröffentlichung Ihres Artikels (und sobald Sie den Codeschnipsel eingebunden haben).
Erscheint neben dem „Zählung gestartet“ auch in der Spalte „Mindestzugriff“ ein ✓, so wird es Zeit, dass Sie den oder die betreffenden Artikel melden. Hierfür klicken Sie wieder auf den Öffentlicher Identifikationscode – anschließend notieren Sie sich darin den dazugehörigen Privater Identifikationscode. Begeben Sie im METIS Bereich nun in die Rubrik „Meine Meldungen“ und dann in die Unterrubrik „Meldung erstellen“ (wie im Bild darunter beschrieben).
Folgen Sie nun den einzelnen Schritten und erstellen Sie so Meldungen für all Ihre Artikel, die die Mindestzugriffe erreicht haben. Erst dann sind Sie als Urheber für die VG Wort Ausschüttung berechtigt.
Damit Sie Ihre ✓ bei „Zählung gestartet“ und „Mindestzugriff“ überhaupt bekommen können, müssen ferner die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Die METIS Sonderausschüttung ist ein zusätzliches Vergütungsprogramm der VG Wort, das speziell für Veröffentlichungen mit besonderem Mehrwert für den Leser im METIS Bereich konzipiert ist. Auch diese Ausschüttung erfolgt einmal jährlich und ermöglicht Autorinnen und Autoren eine zusätzliche finanzielle Entlohnung für ihre Texte. Im Rahmen der METIS Sonderausschüttung erhalten Sie die klassische VG Wort Vergütung auch, wenn Ihre Artikel lediglich 750 Zugriffe pro Jahr erzielen (und zwar ab mindestens 10.000 Zeichen Textlänge). Wie Sie sehen, so benötigen Sie bei dieser Variante im Schnitt lediglich rund 2 Artikelbesucher pro Tag (750 Zugriffe / 365 Tage = 2,05 Besucher pro Tag), um eine Vergütung für Ihre Texte zu erhalten!
Um mehr Besucher auf Ihre Blogartikel zu locken und somit Ihre Chancen auf VG Wort Ausschüttungen zu steigern, gibt es einige bewährte Strategien, bei denen wir von der Textei Ludwig Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite stehen:
Bei all den oben genannten Punkten steht Ihnen das Team der Textei Ludwig aus Leipzig jederzeit gern zur Verfügung und setzt individuelle Content-Projekte schnell, zuverlässig und ergebnisorientiert um!
Die VG Wort bietet insgesamt eine attraktive Möglichkeit für Autoren, Verlage und Textschaffende, zusätzliche Einnahmen aus ihren Online-Texten im Rahmen der Zweitverwertung zu generieren. Mit jährlichen Ausschüttungen und der METIS Sonderausschüttung können Blogbetreiber und Content-Ersteller ihre Arbeit monetarisieren und eine faire Vergütung für ihre kreative Leistung erhalten. Durch eine sorgfältige Umsetzung der Teilnahmebedingungen und die Optimierung der Texte für Suchmaschinen sowie eine aktive Social-Media-Präsenz können Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Ausschüttung weiter maximieren. Nutzen daher auch Sie die vorteilhafte, zusätzliche Einnahmequelle VG Wort und entdecken Sie das Potenzial für passive Einnahmen aus Ihren Webtexten.
Nutzen Sie jetzt die Chance, Ihre Online-Texte mit der VG Wort zu monetarisieren und zusätzliche Einnahmen zu generieren. Erfahren Sie, wie Sie von den Ausschüttungen profitieren können, und starten Sie noch heute mit der Anmeldung bei der VG Wort. Wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg zu passiven Einkünften aus Ihren Webinhalten! Überzeugen Sie sich gern von unseren Referenzen und erhalten Sie bei Ihrer Textei Ludwig aus Leipzig jetzt Ihr kostenloses und unverbindliches Erstgespräch – wir freuen uns schon auf Ihre Kontaktaufnahme!
Thomas Ludwig, Inhaber der Textei Ludwig, ist ein professioneller Autor mit über 12 Jahren Erfahrung für erfolgreiche Content-Erstellung. Seine Expertise erstreckt sich über die Schlüsselbereiche Finanzen, Business, IT, Lifestyle & Persönlichkeit sowie Sport. Mit Leidenschaft und Präzision kreiert er fesselnde Blogbeiträge und hochwertigen Content, der Ihre Themen mit Fachkenntnis und Stil beleuchtet. Begeben Sie sich auf eine informative Reise mit einem Profi, der Ihre Inhalte zum Strahlen bringt.